AGB

REISEBEDINGUNGEN

der Nord-Ostsee-Touristik GmbH

Bitte schenken Sie den nachstehenden Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, sie regeln in Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, der Nord-Ostsee-Touristik GmbH (nachfolgend N-O-T genannt). Diese Reisebedingungen werden – soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart – Bestandteil des mit der N-O-T als Reiseveranstalter geschlossenen Reisevertrages. Sie gelten nicht für fremde Leistungen, die die N-O-T außerhalb ihres Pauschalreisenangebotes im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen vermittelt.

Streitschlichtung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der N-O-T den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an.

1.2 Die Anmeldung kann elektronisch oder telefonisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der N-O-T bei Ihnen zustande. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, informiert die N-O-T Sie bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung der Reservierungsbestätigung/Rechnung.

1.4 Reisebüros und/oder touristische Marketingorganisationen treten nur als Vermittler auf.

1.5 Die der N-O-T zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise werden nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k BGB gefordert und angenommen. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung übersandt.

2.2 Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Anzahlung ist auf der Reservierungsbestätigung/Rechnung ausgewiesen und zu dem auf der Reservierungsbestätigung/Rechnung genannten Termin fällig.

2.3 Bei einer mit Ihrer Buchung über die N-O-T abgeschlossenen Versicherung ist die Versicherungsprämie sofort nach Zugang der Reservierungsbestätigung/Rechnung bei Ihnen zahlungsfällig.

2.4 Die Restzahlung sowie deren Fälligkeit ist ebenfalls auf der Reservierungsbestätigung/Rechnung ausgewiesen.

2.5 Die Reiseunterlagen werden Ihnen – nachdem Ihre vor Reiseantritt zu leistenden Zahlungen, so wie in der Reservierungsbestätigung/Rechnung ausgewiesen, eingegangen sind – spätestens drei Tage vor Reiseantritt zugesandt.

2.6 Wenn die vor Reiseantritt zu leistenden Zahlungen auch nach Inverzugsetzung oder zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt sind – obwohl der Sicherungsschein übergeben und die N-O-T zur Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist -, berechtigt die N-O-T dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

3. Leistungen

3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in der Reiseausschreibung so, wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reservierungsbestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Bestätigung.

3.2 Alle von Vermittlern genannten Termine und Veranstaltungen, die nicht Bestandteil Ihrer gebuchten Reise sind können zeitbedingten Veränderungen und Verschiebungen unterliegen und sind daher von Ihnen gegebenenfalls beim Veranstalter zu erfragen. Hierfür übernimmt die N-O-T keine Gewähr.

3.3 Reisebüros und/oder touristische Marketingorganisationen und/oder Leistungsträger dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Die N-O-T bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Reisebeschreibung ausgeschrieben sind nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros und/oder touristische Marketingorganisationen und/oder Leistungsträger sind nicht berechtigt, ohne Bestätigung der N-O-T abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen.

3.4 Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von der N-O-T herausgegeben werden, sind für die N-O-T und deren Leistungspflicht unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht der N-O-T gemacht wurden.

3.5 Für RIT – Bahnfahrkarten als Bestandteil Ihrer Reise gilt folgendes:

– Die RIT – Bahnfahrkarten gelten nicht in Privatbahnen (nichtbundeseigenen Eisenbahnen), im InterConnex, in DB-Autozügen und Sonderzügen, auf nichtbundeseigenen Eisenbahnstrecken und innerhalb eines Verkehrsverbundes, wenn Abgangs- und Zielbahnhof im selben Verbund liegen.

– Fahrtunterbrechungen von maximal einer Nacht in Richtung auf das Reiseziel sind möglich.

– Die Benutzung der ICE-Sprinter ist Aufpreispflichtig.

– BahnCard Inhaber müssen bei der Buchung des ermäßigten Fahrpreises die BahnCard mitführen.

– Kinder unter 15 Jahren fahren in Begleitung eines Eltern- oder Großelternteils kostenlos.

4. Leistungsänderungen

4.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der N-O-T nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3 Die N-O-T ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die N-O-T in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der N-O-T über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise der N-O-T gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe Ihrer Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der in der Buchungsbestätigung angegebenen Stelle. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert die N-O-T den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann die N-O-T, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis vorlangen. Die Rücktrittsgebühr ist sofort nach dem Zugang der Stornierungsrechnung bei Ihnen fällig.

5.3 Die N-O-T kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung pauschalieren: bis zum 31. Tag vor Ankunft 25 %, vom 30. bis 15. Tag vor Ankunft 40 %, vom 14. bis 7. Tag vor Ankunft 50 %, vom 6. bis 1. Tag vor Ankunft 75 %, am Ankunftstag 90 % des Reisepreises. Reisepreis ist hierbei der auf der Reservierungsbestätigung/Rechnung ausgewiesene Gesamtbetrag abzüglich gegebenenfalls der Prämie einer mit der Buchung der Reise abgeschlossenen Versicherung. Die Versicherungsprämie ist auch bei Rücktritt in voller Höhe zu zahlen.

5.4 Es bleibt Ihnen in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass der N-O-T kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch Ihren Rücktritt entstanden ist, als die von Ihnen geforderte Pauschale. In diesem Fall sind Sie zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.

5.5 Die N-O-T behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist die N-O-T verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6. Umbuchungen und Ersatzperson

6.1 Änderungen des Reisetermins, der Unterkunft, der Veranstaltungen, der Teilnehmerzahl, des Ortes des Reiseantritts oder der Beförderungsart gelten als Umbuchungen.

6.2 Umbuchungen werden – Verfügbarkeit vorausgesetzt – bis zum 22. Tag vor Ankunft gegen eine Gebühr von pauschal € 20,- pro Person vorgenommen.

6.3 Nach diesem Zeitpunkt sind die in Ziffer 6.1 genannten Änderungen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5. und – Verfügbarkeit vorausgesetzt – gleichzeitiger Neuanmeldung möglich, dabei wird eine Rücktrittsgebühr gemäß Ziffer 5. fällig. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6.4 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die N-O-T kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die N-O-T kann eine Bearbeitungsgebühr von pauschal € 20,00 pro Vertragsübergang erheben.

6.5 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie der N-O-T als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6.6 Es bleibt Ihnen in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass der N-O-T kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch die Umbuchung / den Vertragsübergang entstanden ist, als die von Ihnen geforderte Pauschale. In diesem Fall sind Sie zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.

7. Kündigung und Rücktritt durch die N-O-T

Die N-O-T kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der N-O-T nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die N-O-T, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von dem Leistungsträger gutgebrachten Beträge.

8. Gewährleistung

8.1 Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie von der N-O-T Abhilfe verlangen. Die N-O-T kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die N-O-T kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

8.2 Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Sie sind verpflichtet Ihre Beanstandungen unverzüglich der N-O-T anzuzeigen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

8.3 Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die N-O-T innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der N-O-T erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der N-O-T verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden der N-O-T den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistung für Sie von Interesse waren.

8.4 Schadensersatz

Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die N-O-T nicht zu vertreten hat.

9. Mitwirkungspflicht / Anzeige von Mängeln

9.1 Sie sind verpflichtet, bei eventuell aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

9.2 Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der N-O-T unter den in der Buchungsbestätigung genannten Kontaktdaten zur Kenntnis zu geben.

9.3 Sie sind verpflichtet die N-O-T zu informieren, wenn sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutscheine, Tickets) nicht innerhalb der von der N-O-T mitgeteilten Frist erhalten.

10. Haftungsbeschränkung der N-O-T

10.1 Die vertragliche Haftung der N-O-T für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit Ihr Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die N-O-T herbeigeführt wird. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit die N-O-T für einen dem Gast entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2 Die deliktische Haftung der N-O-T für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind von Ihnen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der N-O-T geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

11.2 Vertragliche Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S. 2 BGB) in einem Jahr ab der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Diese Frist gilt nicht i.) für Ansprüche aus unerlaubter Handlung (diese Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist), ii.) nicht für Ansprüche des Gastes nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der N-O-T oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der N-O-T beruhen (diese Ansprüche verjähren in zwei Jahren) und iii.) auch nicht für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der N-O-T oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der N-O-T beruhen (diese Ansprüche verjähren in zwei Jahren). Schweben zwischen dem Reisenden und der N-O-T Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11.3 Ein eingeschaltetes Reisebüro und/oder touristische Marketingorganisationen treten nur als Vermittler bei dem Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungsund/ oder Schadensersatzansprüchen durch Sie entgegenzunehmen.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen der N-O-T und Ihnen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen Ihrerseits gegen die N-O-T im Ausland für die Haftung der N-O-T dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen Ihrerseits ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.2 Sie können die N-O-T nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen der N-O-T gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der N-O-T vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Ihnen und der N-O-T anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem Sie angehören, für den Kunden günstiger sind als die hier genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

Reiseveranstalter: Nord-Ostsee-Touristik GmbH

Hauptstraße 20a, 25872 Ostenfeld

Handelsregister AG Flensburg HRB 7073

Stand: 06. November 2011